Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Portal "Unterwegs in Rastatt"
 

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die auf dem Portal „Unterwegs in Rastatt“ (im Folgenden: UiR) angeboten werden.

Allgemeine Geschäftsbedhr ingungen des Unternehmers finden ausdrücklich keine Anwendung, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, so gelten diese Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden wir Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hinweisen.

§ 2 Aufnahme in das Portal UiR

In das Portal UiR werden ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB aufgenommen, die ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung auf dem Gebiet der Gemeinde Rastatt nebst der dazugehörigen Ortsteile haben.

Die Aufnahme in das Portal UiR ist kostenlos. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Über die Einrichtung oder Änderung von Branchen, Überschriften oder Rubriken entscheiden alleine wir. Ein Anspruch auf die Einrichtung einer bestimmten Branche besteht nicht. Die Einteilung der teilnehmenden Unternehmer auf die bestehenden Branchen erfolgt allein durch uns. Über Wünsche der teilnehmenden Unternehmer entscheiden wir nach pflichtgemäßem Ermessen. Vom teilnehmenden Unternehmer mitgeteilte Informationen müssen inhaltlich richtig sein.

Für die alphabetische Einordnung ist bei natürlichen Personen der Nachname, bei Gesellschaften der vollständige Name der Gesellschaft maßgeblich. Ist der Unternehmer im Handelsregister oder einem anderen entsprechenden Register eingetragen, so ist die Eintragung maßgeblich.

Eine Änderung des Designs und der Darstellungsform bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 3 Inhalte

Inhalte sind die zur Veröffentlichung bestimmten Daten und Informationen, sowie die im Rahmen eines kostenpflichtigen Zusatzvertrages zur Veröffentlichung bestimmten Logos und Lichtbilder, und zwar sowohl als Darstellung, als auch als Computerprogramm (Datei).

Der teilnehmende Unternehmer entscheidet selbst über die veröffentlichten Daten. Für die Aufnahme müssen allerdings mindestens der vollständige Name und die Adresse richtig angegeben werden. Werden im Antrag keine Öffnungszeiten mitgeteilt, so werden die Öffnungszeiten als „nach Vereinbarung“ veröffentlicht.

Ändern sich die mitgeteilten Daten, so ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Änderungen und Korrekturen werden spätestens zwei Wochen nach Mitteilung vorgenommen.

Es ist dem Unternehmer möglich, kostenpflichtig eine Darstellung mit Logo/oder Profilbild hinzuzubuchen. Die Preise hierfür erfolgen durch individuelle Vereinbarung. Soweit nicht anderweitig vereinbart gelten für Logos und Profilbilder folgende Anforderungen:

Auflösung:    Logo - mind. 200 px Breite Profilbild - mind. 500px Breite

Dateiformate:   alle gängigen Bildformate

Die genannten Inhalte werden gegebenenfalls zur besseren Darstellung in Bezug auf Größe und Auflösung abgeändert.

§ 4 Verbotene Inhalte

Sowohl im Rahmen der mitgeteilten Daten und Bemerkungen, aber auch für die uns überlassenen Logos und Profilbilder sind Inhalte untersagt, die

  • gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote (z. B. gewaltverherrlichende, rassistische, volksverhetzende Inhalte) verstoßen,
  • gegen die guten Sitten (z. B. pornografische, erotische Inhalte) verstoßen,
  • gegen Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutzrecht) verstoßen,

für die Teilnahme an Glücksspielen werben,

  • unwahr sind und zum Zweck der Irreführung Dritter dienen oder
  • die technische Infrastruktur, über die UiR angeboten wird, beschädigen oder überlasten können (z.B. schadhafte Dateien).

§ 5 Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte

Der teilnehmende Unternehmer räumt uns das Recht ein, die bereit gestellten oder hochgeladenen Inhalte zum Zweck der Veröffentlichung im Portal UiR zu nutzen. Hierfür räumt der Unternehmer uns ein räumlich und zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches, übertragbares Recht ein, die Inhalte zu nutzen, zu bearbeiten (§ 23 UrhG), sowie zu verbreiten.

Das Nutzungsrecht gegenständlich unbeschränkt und erstreckt sich auf alle Medien gleich welcher Art. Insbesondere sind wir berechtigt, auf Medien jeglicher Art mit den Inhalten für das Portal zu werben.

Der Unternehmer garantiert, dass er zur Einräumung der Nutzungsrechte an den Inhalten berechtigt ist und insbesondere, dass keine Nutzungsrechte Dritten bestehen, die der Rechtseinräumung entgegenstehen. Des Weiteren garantiert der Unternehmer, dass die Inhalte keine Rechte Dritter – gleich welcher Art – verletzen.

Wir räumen dem teilnehmenden Unternehmer das Recht ein, Print- und Onlinewerbung mit dem Logo des Portals UiR zu versehen, soweit dies nicht in Publikationen erfolgt, die gegen die in § 4 aufgestellten Grundsätze verstoßen.

Das Logo des Portals stellen wir dem Unternehmer auf Anfrage für eine solche Werbung zur Verfügung.

Die Werbung mit dem Portal für sämtliche andere Arten der Werbung, insbesondere im Fernsehen oder Hörfunk, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch uns.

§ 6 Rechtsfolgen von Verstößen

Wir sind nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

Bei Verstößen gegen die §§ 4, 5, sowie für den Fall, dass Dritte uns wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten resultieren, so verpflichtet sich der Unternehmer, uns von jeglicher Haftung freizustellen und die notwendigen Kosten zu ersetzen, die uns durch den Verstoß bzw. die Rechtsverletzung entstehen. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung nicht vom Unternehmer zu vertreten ist.

Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung geltend, so sind wir berechtigt, die beanstandeten Inhalte bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Rechtsverletzung zu sperren.

§ 7 Vertragsbeendigung, Sperre

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er ist für beide Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündbar. Eine Teilkündigung, bezogen auf die kostenpflichtigen Inhalte, ist möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die §§ 4, 5.

§ 8 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der uns zustehenden Rechte können wir uns andere Unternehmen oder eigene Niederlassungen als Erfüllungsgehilfen bedienen.

Wir sind außerdem berechtigt, mit einer Ankündigungszeit von vier Wochen unsere Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall steht dem teilnehmenden Unternehmer ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung zu.

§ 9 Haftung

Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, soweit der eingetretene Schaden

  • durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht worden oder
  • auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst dann ermöglicht, auf deren Einhaltung der teilnehmende Unternehmer regelmäßig vertrauen darf.

Haften wir für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.

Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten.

Eine eventuelle Haftung für das Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften, aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder für Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Auf den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

Für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, ist Rastatt ausschließlicher Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.